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Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in Richtung Umweltverbund

Zur Reduktion von direkten THG-Emissionen

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Dieses Massnahmenpaket umfasst die Ziele und Massnahmen, um den Verkehr vom MIV hin zu ÖV, Velo- oder Fussverkehr zu verlagern. Die Massnahmen fokussieren auf die Angebotsseite des verträglichen Verkehrs, wie den Ausbau und die stetige Verbesserung des ÖV, sowie die Bereitstellung von attraktiven und sicheren Velo- und Fussverkehrsinfrastrukturen. Auch wird die Verlagerung durch eine optimale Vernetzung der Verkehrsmittel untereinander unterstützt. Die Prozesse und Massnahmen werden über eine längere Zeitdauer umgesetzt und sind entsprechend erst mittel- bis langfristig wirksam.

Der direkte Hebel für die Verlagerung der Mobilität in Richtung Umweltverbund liegt bei allen Personen, Organisationen und Unternehmen, die sich auf dem Stadtgebiet bewegen. Es ist deren Aufgabe, bis 2040 den Anteil zurückgelegter Wege zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem öffentlichen Verkehr zu erhöhen. Die Stadtverwaltung schafft ergänzend zu Bund und Kanton die nötigen Rahmenbedingungen (siehe Massnahmen).

Aktueller Stand

Anteil des MIV am Modalsplit

Hauptziel

Der Anteil mit dem MIV zurückgelegter Distanzen am Modalsplit sinkt auf 15 %.

Weitere Ziele

  • Der Anteil mit dem ÖV zurückgelegter Distanzen am Modalsplit steigt auf 45 %.
  • Der Anteil mit dem Velo zurückgelegter Distanzen am Modalsplit steigt auf 15 %.
  • Der Anteil zu Fuss zurückgelegter Distanzen am Modalsplit bleibt bei 25 %.