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Verträgliche Abwicklung des Verkehrs

Zur Reduktion von direkten THG-Emissionen

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Dieses Massnahmenpaket umfasst die Ziele und Massnahmen, welche dazu führen, dass der verbleibende motorisierte Verkehr verträglich abgewickelt wird. Das bedeutet: energieeffizient, erneuerbar, leise und sauber. Die Elektromobilität und die Verstetigung des Verkehrsflusses spielen dabei eine Schlüsselrolle.

Der verbleibende motorisierte Verkehr, der sich nicht vermeiden und verlagern lässt, soll sich wie folgt entwickeln, damit die THG-Emissionen reduziert werden können:

  • Kleinere, leichtere, sauberere und leisere Fahrzeuge
  • Weniger Fahrzeuge durch höhere Belegung der Fahrzeuge (Pooling), Teilen der Fahrzeuge (Sharing) und Bündeln von Warentransporten
  • Energieeffiziente und erneuerbare Antriebstechnologien, z. B. Elektromobilität

Die Vermeidung und Verlagerung von Verkehr sind zentrale Bausteine eines nachhaltigen Verkehrssystems. Sie brauchen verkehrs- und raumplanerische, rechtliche und gesellschaftliche Anpassungen und damit auch Zeit. Die notwendige Reduktion der Fahrzeuge und Verkehrsleistungen ist Teil der Vermeidung und eine Voraussetzung, um die angestrebten 81 % Elektrifizierung der MIV-Fahrleistung bis 2040 zu erreichen.

Definition

Zu den 81 % werden folgende Fahrzeuge gezählt: Batterie-elektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, Brennstoffzellen-Fahrzeuge.

Aktueller Stand

Fahrleistungsanteil von teil- und vollelektrifizierten Personenwagen, die in der Stadt verkehren

Anteil angebotener Platzkilometer in elektrifizierten ÖV-Bussen auf Stadtgebiet (Elektro- und Trolleybusse)

Hauptziele

Elektrifizierung des MIV bis 2040: Die verbleibenden Personenwagen, die in der Stadt verkehren, sind bezogen auf die Fahrleistung zu 81 % teil- oder voll-elektrifiziert (davon 46 % Batterie-elektrische Fahrzeuge, 33 % Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, 2 % Brennstoffzellen-Fahrzeuge)

Elektrifizierung des öffentlichen Verkehrs bis 2035: Die ÖV-Busse sind bis zum Jahr 2035 zu 100 % elektrifiziert.

Weitere Ziele

  • Elektrifizierung des Güterverkehrs bis 2040
    • Die Fahrleistung der leichten Nutzfahrzeuge, die in der Stadt verkehren, ist zu 59 % teil- oder voll-elektrifiziert (48 % Batterie-elektrische Fahrzeuge, 9 % Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, 2 % Brennstoffzellen-Fahrzeuge).
  • Elektrifizierung des Güterverkehrs bis 2040
    • Die Fahrleistung der schweren Nutzfahrzeuge, die in der Stadt verkehren, ist zu 23 %teil- oder voll-elektrifiziert (7 % Batterie-elektrische Fahrzeuge, 3 % Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, 13 % Brennstoffzellen-Fahrzeuge).
  • Elektrifizierung von Baumaschinen und Spezialfahrzeugen bis 2040
    • 50 % der Baumaschinen für den Hoch- und Tiefbau sowie der industriellen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Spezialfahrzeuge sind elektrifiziert. Falls elektrische Bauma­schinen und Spezialfahrzeuge nicht verfügbar sind, werden sie mit Treibstoffen aus erneuerbaren Quellen betrieben.
  • Effizienzsteigerung der Fahrzeuge bis 2040
    • Die Effizienz der Fahrzeugflotte entwickelt sich gemäss den Prognosen des Handbuches für Emissionsfaktoren (HBEFA), z. B.