Zum Hauptinhalt springen

Prüfung einer Festsetzung von zusätzlichen Gebieten mit Erdgeschossnutzungen

Fortschritt

plangemäss
  • Ausarbeitung
  • Geplant
  • Laufend
  • Abgeschlossen

Lead paragraph

Die Festsetzung von Erdgeschossnutzungen in zusätzlichen Platz- und Strassenräumen gemäss Art. 2 und Art 6a Bauordnung fördert die polyzentrische Stadtstruktur mit lebendigen Quartierzentren und guter Quartierversorgung gemäss dem Konzept einer Stadt der kurzen Wege. Im Rahmen einer Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) wird der Ergänzungsplan Erdgeschossnutzungen (Art. 2 BZO) auf Basis des kommunalen Richtplans Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen geprüft und bei Bedarf angepasst.

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Kontakt

    https://www.stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/hbd/afs.html#kontakt

Letzte Aktualisierung 19.11.2024