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Die Stadtverwaltung setzt sich für Grenzwerte für die «Treibhausgasemissionen in der Erstellung» und die «Graue Energie» von Gebäuden ein. Dabei soll ein Grenzwert sowohl für Neubauten als auch für Umbauten festgelegt werden. Der Grenzwert soll sich am Klimaschutzziel orientieren. Er gibt damit das Ziel vor. Wie Bauherrschaften diesen Grenzwert einhalten, sei dies beispielsweise durch kreislauforientiertes Bauen, die Optimierung der Baumaterialien oder dem suffizienten Bauen, kann frei gewählt werden.
Die Stadtverwaltung wirkt zusätzlich auf eine Erweiterung ihres Handlungsspielraums im kantonalen PBG hin, sodass sie eine THG-Bilanz für Bauprojekte einfordern und einen Grenzwert für indirekte THG-Emissionen vorschreiben kann.