Zum Hauptinhalt springen

Energiestandards bei Sondernutzungsplanungen und Arealüberbauungen

Fortschritt

plangemäss
  • Ausarbeitung
  • Geplant
  • Laufend
  • Abgeschlossen

Lead paragraph

Die Anforderungen an Neubauten in der Regelbauweise werden durch das kantonale Energiegesetz festgelegt. Die Stadt kann bei Sondernutzungsplanungen und Arealüberbauungen nach Art. 8 BZO erhöhte energetische Anforderungen stellen. Obwohl Sondernutzungsplanungen und Arealüberbauungen nur einen kleinen Anteil der jährlich bewilligten Bauprojekte ausmachen, können sie aufgrund ihrer grossen Sichtbarkeit eine Vorbildwirkung haben.

Zusammenfassung und Kontakte

  • Typ

    Daueraufgabe

Zuständige Organisationseinheit(en)

Letzte Aktualisierung 02.12.2024