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Private Landwirtschaftsbetriebe: Privaten Landwirtschaftsbetrieben wird Beratung angeboten. Mit der Verpachtung von Einzelflächen an Privatbetriebe werden künftig keine Aufstockungen von Tierbeständen mehr gefördert. Bei der Verpachtung werden biologisch wirtschaftende und tierextensive Betriebe bevorzugt. Aber auch hier gilt: es erfolgt keine Verpachtung an Betriebe, die ausserhalb der ortsüblichen Bewirtschaftungsdistanz liegen (maximal ca. 6 km Fahrstrecke).