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Energiestandards bei Sondernutzungsplanungen und Arealüberbauungen periodisch überprüfen und aktualisieren

Fortschritt

plangemäss
  • Ausarbeitung
  • Geplant
  • Laufend
  • Abgeschlossen

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Die Stadtverwaltung kann bei Sondernutzungsplanungen (Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften) und bei Arealüberbauungen (gemäss Art. 8 der Bauordnung) erhöhte energetische Anforderungen stellen. Die aktuell geltenden Anforderungen sollen auf ihre Netto-Null-Konformität überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Obwohl Sondernutzungsplanungen und Arealüberbauungen nur einen kleinen Anteil der jährlich bewilligten Bauprojekte ausmachen, können sie aufgrund ihrer grossen Sichtbarkeit eine Vorbildwirkung haben.

Zusammenfassung und Kontakte

Zuständige Organisationseinheit(en)

  • Kontakt

    https://www.stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/hbd/afs.html#kontakt

Letzte Aktualisierung 02.12.2024