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Die Stadtverwaltung definiert im Immobilienstandard «Meilenschritte 23» die Anforderungen für städtische Gebäude deutlich strenger als das gesetzliche Minimum und zeigt damit vorbildlich, was heute beim energie- und ressourceneffizienten Bauen möglich ist. Die Meilenschritte 23 sind Teil der Vorgaben umweltgerechtes und energieeffizientes Bauen und gelten für städtische Hochbauvorhaben sowie für Hochbauvorhaben stadtnaher Institutionen wie Stiftungen und Baurechtsnehmer und Baurechtnehmerinnen.